Liebe Frau Kopf,
EIF ist nicht gleichzusetzen mit dem EIF, sie müssen sich dazu noch einmal im Förderleitfaden belesen und werden dann feststellen, dass diese oben beschriebene Optionen hier nicht möglich sind
ich habe vor einigen Wochen an zwei Ihrer Seminare in Köln teilgenommen und komme jetzt mit einer konkreten Nachfrage.
Wir würden gern einen Projektantrag im Europäischen Integrationsfonds (EIF) platzieren. Hier liegt die Höhe der notwendigen Kofinanzierung zwischen 25 und 50%.
Frage: Auf welche Weise kann im EIF die Kofi erbracht werden? Entsprechen die Möglichkeiten denen im ESF? Wie sieht es bspw. mit eingebrachten Sozialleistungen aus? Im ESF konnte ich bisher immer die Pauschalen für Wohnung etc. für jeden Teilnehmenden eingeben. Bei den potenziellen Teilnehmenden des EIF handelt es sich aber um Menschen in der Grundsicherung (Drittstaatenmigranten). Können aus der Grundsicherung grundsätzlich auch Mittel als Kofi eingerechnet werden?
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