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eu-koordSeit Juli gelten EU-weit strengere Regeln für gesundheitsschädliche Stoffe in Kinderspielzeug. Am 21. des Monats trat die 2009 beschlossene Spielzeugrichtlinie in Kraft.

Sie legt die Obergrenzen für die Belastung mit chemischen Substanzen in Kinderspielsachen fest. Demnach sind ab sofort 55 krebserregende, erbgutverändernde und giftige Stoffe verboten. Elf Substanzen, die im Verdacht stehen, Allergien auszulösen, müssen gekennzeichnet werden. Für das Metall Barium und das Schwermetall Blei sind schärfere Grenzwerte festgelegt worden als bisher.
In Deutschland ist sogar ein noch geringerer Anteil dieser Metalle erlaubt als in der übrigen EU. Im Mai hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass Deutschland seine strengeren Werte für diese Stoffe vorerst weiter anwenden darf. Die Bundesrepublik hatte zuvor einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt, um die strengeren Grenzwerte beibehalten zu können. Dies gilt noch bis zum Hauptverfahren. [mbu]

Weitere Infos zur Spielzeugrichtlinie

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Quelle & übernommen vom DNR: http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/verbraucherschutz/2222-spielzeug-in-der-eu-bald-weniger-giftig
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sparschwein.jpgEine verstärkte Bankenaufsicht wurde beschlossen, die Mindestdeckungssumme für Spareinlagen wird im Juni 2009 auf 50.000 Euro erhöht
Angesichts der Finanzmarktkrise schützt die Europäische Union (EU) ihre Sparer besser. Die EU-Finanzminister beschlossen am Dienstag in Brüssel, die Mindest-Deckungssumme für Spareinlagen zum 30. Juni kommenden Jahres von bisher 20.000 Euro auf 50.000 Euro zu erhöhen. Österreich hat bis Ende 2009 die hundertprozentige Einlagensicherung beschlossen. Danach soll die Einlagensicherung bis 100.000 Euro gelten.

Zum 31. Dezember 2011 soll dann der Mindestbetrag, den Staaten nach EU-Vorgaben je Konto schützen müssen, 100.000 Euro erreichen, berichteten Diplomaten. Das Europaparlament muss diesem Kompromiss noch zustimmen.

Gleichzeitig verkürzt die EU die Fristen für die Rückzahlung im Falle von Bankenpleiten. Die EU-Kommission konnte sich nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, wonach die Sparer schon nach drei Tagen ihr Geld zurückerhalten sollen. Es gilt nun eine Frist von 20 Tagen, die noch einmal um zehn Tage verlängert werden kann. Derzeit beträgt die Frist drei Monate, die insgesamt auf neun Monate ausgedehnt werden kann. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten im Oktober darauf gedrungen, auf diesem Feld rasch zu handeln.

Weiterlesen: EU schützt ihre Sparer besser

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versicherungsbranche.jpgEuropa steht vor Einigung über einheitliche Aufsicht für Versicherer

Brüssel - Mit der europäischen Kleinstaaterei bei der Kontrolle großer Finanzunternehmen könnte bald Schluss sein. Die Botschafter der 27 EU-Staaten verabschiedeten am späten Mittwochabend in Brüssel mit qualifizierter Mehrheit einen Kompromiss der französischen EU-Ratspräsidentschaft zur europaweiten Aufsicht über Versicherungskonzerne, die in mehreren Ländern tätig sind. "Das ist ein wichtiger Schritt, um Finanzmärkte transparenter zu machen", sagte ein EU-Diplomat.

In den nächsten Tagen wird die französische EU-Präsidentschaft mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren beginnen, um das Gesetz endgültig verabschieden zu können. Sowohl Parlament als auch Kommission hatten den Kompromiss bisher abgelehnt. Sollten sich die Gremien bei der Versicherungsaufsicht einigen, steigen auch die Chancen dafür, dass andere grenzüberschreitend tätige Finanzkonzerne wie Banken künftig grenzüberschreitend überwacht werden. Die angestrebte internationale Aufsicht soll dazu beitragen, globale Finanzkrisen künftig zu vermeiden.

Der für die Versicherungsaufsicht vorliegende Vorschlag sieht vor, alle Geschäfte von großen Versicherern künftig von der Behörde im Heimatland des Konzerns überwachen zu lassen. Für die Allianz mit Hauptsitz in Deutschland wäre danach die Aufsichtsbehörde Bafin zuständig, für die französische Aviva-Gruppe die Behörde in Paris. Bisher wird jede ausländische Tochter der Großkonzerne von dem nationalen Amt des jeweiligen Landes überwacht. Durch die Gruppenaufsicht sollen die Aktivitäten der Versicherer transparenter werden und die Kontrolleure einen besseren Überblick über den Konzern und seine Produkte bekommen.

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gurke.jpgNormen für Obst und Gemüse wurden abgeschafft.

Brüssel. Sie war in der Wahrnehmung vieler das Sinnbild für die Überbürokratisierung der EU: Die Gurkenkrümmungsnorm. Nicht mehr als zehn Millimeter darf die Krümmung über eine Länge von zehn Zentimetern betragen, lautete sie. Seit Mittwoch ist sie Geschichte. Im Zuge der Entbürokratisierung hat der zuständige EU-Ausschuss die Gurkenkrümmungsnorm gemeinsam mit Vorschriften für 25 weitere Obst- und Gemüsesorten entsorgt – obwohl 16 Mitgliedsstaaten sie gerne behalten hätten – darunter große Produzentenländer wie Frankreich, Italien und Spanien. Die Mehrheit gegen den Vorschlag der EU-Kommission war in dem vor ihr geleiteten Expertenvorschlag aber nicht groß genug. Der Schwenk von Deutschland für die Abschaffung könnte den Ausschlag gegeben haben.

Dass Brüssel sinnlose Normen abschaffen will, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten aber nicht, hat den Hintergrund, dass diese Normen so sinnlos gar nicht sind. Sie helfen etwa dieselbe Menge Gurken in jede der ebenfalls genormte Kisten unterzubringen. Krumme Gurken lassen sich schlechter schlichten. Auch Österreich fürchtet einen erheblichen Mehraufwand für Transport und Handel. Vorschriften wie Größenregeln für handelsübliches Obst sind darüber hinaus meist nur die Umsetzung von internationalen Handelsnormen, die von den Vereinten Nationen oder der OECD ausgearbeitet wurden.

Weiterlesen: EU erlaubt krumme Gurken im Regal

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