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- 100% Kursförderung
- WeGebAU (bundesweit)
- Bildungsprämie (bundesweit)
- Rheinland-Pfalz
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Österreich
- Steuerliche Absetzung
- Bildungsurlaub
- Arbeitgeber
- Bundeswehr
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100% Kursförderung
Nachfolgend haben wir Ihnen die dazu notwendigen Voraussetzungen dazu einmal aufgelistet.
Bitte zögern Sie aber über die Lektüre hier hinaus nicht, uns persönlich anzusprechen; gerne gehen wir die Möglichkeiten einer auf Sie zugeschnittenen Förderung durch.
Wir sind sowohl als Bildungsträger nach AZAV zertifiziert, als auch mit unseren Weiterbildung zum/zur EU-Fundraiser*in l Projektmanager*in und Weiterbildung zum/zur EU-Fundraiser*in. Somit sind wir berechtigt Bildungsgutscheine (BGS) anzunehmen, und Interessenten können eine entsprechende Förderung der Arbeitsagentur beantragen. Die Förderung umfasst in der Regel sowohl Lehrgangs- als ggf. auch Prüfungskosten. Sämtliche Daten über unsere Angebote sind in der Kursdatenbank der Arbeitsagentur Kursnet unter der Bildungsanbieter-ID: B 416053 aufgeführt.
Der Bildungsgutschein für Arbeitssuchende/ Bezieher*innen ist als ein wichtiges Instrument der Bundesagentur für Arbeit für die berufliche Eingliedrung zu sehen.
Sie müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder bereits drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Nach einem Beratungsgespräch entscheidet die für Sie zuständige regionale Arbeitsagentur individuell, ob eine Förderung über den Bildungsgutschein in Frage kommt. Hier wird unter anderem die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft, z.B. wie sich nach einer erfolgreich absolvierten Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung für Sie verbessern können. Dies ließ sich bisher immer gut vermitteln, gern stellen wir Ihnen für Ihr Gespräch bei der Agentur für Arbeit auf weiteres Material zur Verfügung, welches Ihre Aussichten auf eine individuelle Förderung verbessert.
Wird ein Bildungsgutschein ausgestellt, weist dieser dann unter anderem das jeweilige Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus. Danach können Sie die Weiterbildung bei uns beginnen.
Damit werden die Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen neben den reinen Lehrgangskosten auch möglichweise anfallende Fahrtkosten, Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und sogar für die Betreuung von Kindern.
Sie wünschen weitere Informationen dazu? Gern beraten und begleiten wir Sie bis zur Vorlage Ihrer bis zu 100%igen Bildungsförderung.
Übliche Schritte zur Erlangung dieser Förderung:
- Sie suchen Ihren Berufsberater in der Arbeitsagentur Ihres Wohnortes auf und besprechen die Möglichkeit einer Förderung via Bildungsgutschein. Er entscheidet über die Ausstellung des Bildungsgutscheins für Sie. Bitte nutzen Sie auch unsere kleine Argumentationshilfe für eine gute Vorbereitung, die wir Ihnen gern auf Nachfrage per Email zusenden.
- Sie melden sich online zu Ihrem Wunschkurs bei uns an und geben im Kommentar bereits einen Hinweis auf den Bildungsgutschein
- Sie reichen Ihren Bildungsgutschein bei uns ein (am besten per Post)
- Wir komplettieren Ihren Bildungsgutschein und senden diesen direkt zum Arbeitsamt, JobCenter, etc.
- Sie haben keine weiteren Arbeiten, wir regeln alle bürokratischen Dinge mit der Agentur für Arbeit, inklusive der monatlichen Abrechnungen sowie der Überweisung Ihrer Kurskosten.
WeGebAU (bundesweit)
WeGebAU (Abkürzung für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit. Seit 2006 gibt es von der Agentur für Arbeit unter dem Namen WeGebAU Subventionen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung für geringqualifizierte Arbeitnehmer in Unternehmen.
Ziel ist es, dem derzeit drohenden Fachkräftebedarf entgegenzuwirken, indem Fähigkeiten zur Beschäftigung der Arbeitnehmer gefördert werden. Die Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit bekommen, Teilqualifikationen zu erwerben, ohne jedoch ihre Arbeit kündigen zu müssen.
Unternehmer können durch WeGebAU (langjährig) bewährte Mitarbeiter an sich binden.
Förderfähige Personengruppen sind:
- Geringqualifizierte Mitarbeiter gemäß § 81 Absatz 2 SGB III, die entweder über keinen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz verfügen, kein Studium erfolgreich abgeschlossen haben oder seit mindestens vier Jahren eine ungelernte Tätigkeit ausüben, die üblicherweise keine Berufsausbildung erfordert. Hier können neben den Maßnahmekosten auch ein Teil der Lohnkosten für den Arbeitgeber erstattet werden (sogenannter Arbeitsentgeltzuschuss gemäß § 81 Absatz 5 SGB III).
- Mitarbeiter gemäß § 82 SGB III, die mindestens 45 Jahre alt und in einem Unternehmen beschäftigt sind, welches weniger als 250 Mitarbeiter im Gesamtunternehmen beschäftigt (sogenannte Kleine und mittlere Unternehmen - KMU). Teilzeitbeschäftigte werden anteilig ihres Stundenvolumens berücksichtigt. Hier spielt die mitgebrachte Qualifikation keine Rolle. Hier können nur die Maßnahmekosten gewährt werden.
- Ab dem 1. April 2012 können auch qualifizierte Mitarbeiter unter 45 Jahren gefördert werden - allerdings nur, wenn die Lehrgangskosten mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden und nur wenn die Weiterbildungsmaßnahme vor dem 31. Dezember 2014 beginnt (§ 131a SGB III).
Bildungsprämie (bundesweit)
Ihre nächste Beratungsstelle für die Bildungsprämie des Bundes können Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800/2623 000 erfahren. Unter dieser Nummer können Sie ebenfalls Ihre weiteren Fragen zur Bildungsprämie klären.
Auf dieser Übersichtskarte können Sie Ihre Beratungsstelle selbst sofort finden und sich dort dann beraten lassen. In der Regel dauert Ihr Beratungsgespräch nicht länger als 30 Minuten, dann sollten Sie (sofern die Zugangsvoraussetzungen stimmen) bis zu 50% der Seminarkosten (höchstens aber 500€ pro Jahr) finanziert bekommen. Mit dem nach dem Beratungsgespräch in der Regel sofort ausgestellten Bildungsgutschein kommen Sie dann zu Ihrer Fortbildung bei uns. Na dann, gehen Sie über LOS und ziehen Sie 500€ ein ;-)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit der Bildungsprämie folgende Personengruppen nicht:
- Personen, die ALG I oder ALG II erhalten
- Personen, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben
- Personen ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland
- Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Pensionäre
Rheinland-Pfalz
Mit dem QualiScheck können Weiterbildungen mit max. 500 Euro pro Person und Jahr durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert werden.
Die Förderung richtet sich an folgende Personen:
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch nicht in Rentenbezug stehen oder
- Personen, die als Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation
- kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz haben, für ihre in Rheinland-Pfalz tätigen Beschäftigten, soweit diese mindestens 45 Jahre alt sind und noch nicht in Rentenbezug stehen
- Ebenso mitarbeitende Betriebsinhaber ab 45 Jahren, in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung
- Selbstständige oder Freiberufler ab 45 Jahren, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit sind oder
- Berufsrückkehrer ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als ein Jahr zurückliegt oder weil die zuständige Agentur für Arbeit eine Förderung abgelehnt hat
Die RAT GmbH
Paulinstr. 17
54292 Trier
Tel: 0800/5888 432 (kostenfrei)
Fax: 0651/460 2959 645
Weitere Informationen finden Sie online unter der Webadresse www.qualischeck.rlp.de und der Email info@qualischeck.rlp.de
Brandenburg
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung - individuell und unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz. Sie können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt bekommen.
Bezugsberechtigt sind Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, einschließlich:
- Beschäftige im Rahmen des Bundesprogrammes „Kommunal-Kombi“
- Beschäftigte in Elternzeit
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Anspruch auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II
Sie können sich ebenfalls durch die Regionalbüros beraten lassen.
Hessen
Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten der Weiterbildung (das heißt Teilnahme- und eventuell Prüfungsgebühren). Die Förderungsberechtigten können pro Jahr einen Qualifizierungsscheck erhalten.
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche und neutrale Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Durch diese Vorgabe wird die Wichtigkeit der Bildungsberatung betont, um die Auswahl einer gezielten Weiterbildung aus der breiten Angebotspalette sicherzustellen. Als Ergebnis des Beratungsgesprächs werden Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und in Frage kommende Weiterbildungsanbieter festgelegt.
Eine Förderung durch den Qualifizierungsscheck erhält, wer …
- über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
- älter als 45 Jahre ist oder
- in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt ist, unabhängig von Alter und Qualifikation oder
- als Ausbilder tätig ist.
Die Liste der Beratungsstellen ist unter www.qualifizierungsschecks.de zu finden.
Weiterbildung Hessen e.V. setzt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung das Förderinstrument Qualifizierungsschecks um und steht gerne für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung:
Weiterbildung Hessen e.V.
Gervinusstr. 5 - 7
60322 Frankfurt am Main
Telefon (069) 59 79 966 – 0
Fax (069) 59 79 966 – 29
Nordrhein-Westfalen
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben: Ihre Beratungsstelle zum Bildungsscheck finden Sie hier.
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das Service Center der Landesregierung: 0180/3100 118
Für weitergehende Fragen können Sie auch die Wissensdatenbank KomNet NRW nutzen.
Österreich
Die Europäische Union, die Republik Österreich, die einzelnen Bundesländer und Gemeinden bieten dazu ebenso Unterstützung, wie Verbände und Unternehmen.
Damit wir die Informationen für unsere österreichischen Teilnehmer stets aktuell halten können, haben wir Ihnen hier folgende kleine Sammlung externer anklickbaren Links zu guten Informationsangeboten über aktuelle Zuschussmöglichkeiten in Österreich zusammengestellt:
Die Datenbank der Bildungsförderungen www.kursfoerderung.at |
Bildungsförderungsdatenbank www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung |
Erwachsenenbildungsportal erwachsenenbildung.at/service/foerderungen... |
Bildungszuschuss Arbeiterkammer http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-1958.html |
sehr schöne Übersicht nach Bundesländern sortiert http://www.syscomm.at/intern/foerderungen-fuer-aus-und-weiterbildung-in-oesterreich |
Förderungen des AMS http://www.arbeiterkammer.com/online/ams-bildungsfoerderungen-24187.html |
Und übrigens auf Hinweis einiger österreichischer Teilnehmer auch noch nachfolgender WKO-Förderhinweis: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=557096&dstid=5013
Steuerliche Absetzung
Wer aus beruflichen Gründen an der Fortbildung teilnimmt bzw. die Teilnahme an der Weiterbildung mit einem ausgeübten Beruf in Verbindung steht oder nach Absolvierung eines Erststudiums/Erstausbildung eine Umschulung anstrebt, kann die Fortbildungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.Zudem können Sie die Fahrtkosten zur Fortbildung, die Übernachtung, Arbeitsmaterialkosten (Schreibutensilien, Hard- und Software) den Verpflegungsmehraufwand sowie etwaige Kosten für Fortbildungsunterlagen (in der Regel auch unabhängig von der Teilnahme bei einer Fortbildung) gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens oder dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf bezahlte Freistellung von der Erwerbstätigkeit, wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung der Weiterbildung dient. In der Regel hat jeder Arbeitnehmer mit mehr als 6 Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis das Recht auf Bildungsurlaub. Einzelheiten zum Bildungsurlaub sind Ländersache und weichen deshalb von Bundesland zu Bundesland ab. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich bei der jeweiligen Senatsverwaltung oder dem jeweiligen Ministerium zu erkundigen.
Berlin: | Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales |
Brandenburg: | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport |
Bremen: | Senatorin für Bildung und Wissenschaft |
Hamburg: | Behörde für Schule und Berufsbildung |
Hessen: | Hessisches Sozialministerium |
Mecklenburg-Vorpommern: | Landesamt für Gesundheit und Soziales |
Niedersachsen: | Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur |
Nordrhein-Westfalen: | Landesregierung Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz: | Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur |
Saarland: | Ministerium für Bildung |
Schleswig-Holstein: | Landesregierung Schleswig-Holstein |
Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, der Freistaat Sachsen und der Freistaat Thüringen haben keine Regelungen zum Bildungsurlaub. Eine Übersicht über die Regelungen(im pdf-Format) zum Bildungsurlaub bzw. zur Bildungsfreistellung in den einzelnen Bundesländern finden Sie online beim Ministerium für Bildung des Saarlandes.
Arbeitgeber
Sie können Ihren Arbeitgeber von der Bedeutung der Fortbildung zum EU-Fundraiser für sein Unternehmen oder die gemeinnützige Organisation überzeugen, denn EU-Fundraising ist ein wichtiges Element in der Finanzmittelakquise für Projekte und Organisationen. Die Spezialisierung in der Akquise europäischer Fördermittel bedeutet einen konkreten Mehrwert für das Unternehmen oder die NGO.
Darüber hinaus könnten noch weitere Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen. Wir haben Ihnen nachfolgend einige Links mit weiterführenden Informationen anzubieten.
Schauen Sie doch bitte hier:
Förderprogramme-Übersicht der Weiterbildungsdatenbank Berlin
Förderprogramme-Übersicht des Forum Berufsbildung
Fördermöglichkeiten-steuerliche Betrachtungen (Einstieg auf Finanztip.de)
Fördermöglichkeiten-steuerliche Betrachtungen (Einstieg auf Akademie.de)
Fördermöglichkeiten-mit Unterstützung des Arbeitgebers (Einstieg bei den Weiterbildungsexperten.de)
Grundsatzinformationen auf dem deutschen Bildungsserver
Bundeswehr
Bundeswehr: Für Soldaten besteht die Möglichkeit einer Förderung über den Berufsförderungsdienst (BFD): http://bfd.bundeswehr.de.