Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen und für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene - 2009
Bürgerprojekte Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
Aktion 2, Maßnahmen 1 und 2
Spezifische Ziele dieser Aufforderung:
- Aktionen, Diskussionen und Überlegeungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zu gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und Kultur durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene fördern;
- die Interaktion zw. Bürger/innen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus allen Teilnehmerstaaten fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk gilt den Aktivitäten, die eine engere Verbindung zwischen Bürgerinnen und Bürgern aus Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union vor dem 30. April 2004 beigetreten sind, und Bürgerinnen und Bürgern aus den nach diesem Datum beigetretenen Staaten schaffen sollen.
Im Sinne der vorliegenden Aufforderung sollte eine Organisation ihren Schwerpunkt auf mindestens eines dieser spezifischen Ziele legen.
Beschreibung der Aufforderung
- Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Strukturförderung - in Form von Betriebskostenzuschüssen - von Organisationen, die ein Ziel von allgemeinen europäischen Interesse verfolgen.
- Ziel ist es, Organisationen auszuwählen, die über ihre ständigen, normalen und regulären Tätigkeiten zu den Zielen des Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" beitragen.
Förderfähige Antragsteller:
Um einen Betriebskostenzuschuss erhalten zu können, muss eine Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse verfolgt:
Maßnahme 1:
- eine europäische Forschungseinrichtung sein, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigt (Think-tank) (wie unter Punkt 2.1 des vollständigen Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beschrieben),
oder
Maßnahme 2:
- eine zivilgesellschaftliche Organisation auf europäischer Ebene sein, die die europäische Bürgerschaft fördert
- eine gemeinnützige und unabhängige Organisation mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein
- im Bereich der europäischen Bürgschaft tätig sein, wie im Gesellschaftsvertrag eindeutig festgelegt,
- die Mehrzahl ihrer Aktivitäten in förderungsberechtigten Ländern ausüben.
Höchstbeträge für Einzelanträge:
- im Jahr 2009 - Höchstbetrag 60.000 EUR
- Finanzhilfe der Gemeinschaft darf 80% der veranschlagten Ausgaben nicht überschreiten
Förderzeitraum:
Der Förderzeitraum muss dem Geschäftsjahr der antragstellenden Organisation entsprechen, wie es sich aus den bescheinigten Jahresrechnungen der Organisation ergibt.
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