Abrechnung von EU-Projekten
Dieses Tagesseminar widmet sich einem Thema, das von den meisten EU-Projektträgern nach einer erfolgreichen Antragstellung und der Bewilligung des Antrages häufig völlig vernachlässigt wird: Die sachgerechte und EU-konforme Abbrechnung der Ausgaben eines EU-geförderten Projektes.
Rund 60% aller EU-Projektabrechnungen werden von der EU im ersten Anlauf beanstandet und müssen dann nachgebessert werden, sofern dies überhaupt noch machbar ist. Nachbesserungen können sich dann auch schon einmal über 2 Jahre hinziehen, ehe die Abschlusszahlung durch die mittelverwaltende Stelle überwiesen wird.
Nicht selten haben unversierte Projektträger zum Abschluss ihres Projektes und mit der Bestätigung des Endberichts einen geänderten Bewilligungsbescheid vorliegen, den sie dann vielleicht auch noch - aus Unwissenheit - akzeptieren, obwohl es sehr wohl die Möglichkeit eines Einspruchs bzw. einer Nachbesserung gibt.
Das Seminar geht auf diese Themen ein und erklärt viele Details der EU-Fördermittelabrechnung in der Theorie und anhand praktischer Beispiele aus den Strukturfonds (EFRE, ELER, ESF), aber auch aus den EU-Aktionsprogrammen.
Rund 60% aller EU-Projektabrechnungen werden von der EU im ersten Anlauf beanstandet und müssen dann nachgebessert werden, sofern dies überhaupt noch machbar ist. Nachbesserungen können sich dann auch schon einmal über 2 Jahre hinziehen, ehe die Abschlusszahlung durch die mittelverwaltende Stelle überwiesen wird.
Nicht selten haben unversierte Projektträger zum Abschluss ihres Projektes und mit der Bestätigung des Endberichts einen geänderten Bewilligungsbescheid vorliegen, den sie dann vielleicht auch noch - aus Unwissenheit - akzeptieren, obwohl es sehr wohl die Möglichkeit eines Einspruchs bzw. einer Nachbesserung gibt.
Das Seminar geht auf diese Themen ein und erklärt viele Details der EU-Fördermittelabrechnung in der Theorie und anhand praktischer Beispiele aus den Strukturfonds (EFRE, ELER, ESF), aber auch aus den EU-Aktionsprogrammen.