Skip to main content
neue Vorschriften für Pflanzen-schutzmittel

In zweiter Lesung hat das Europäische Parlament am 13.01.2009 ein umfassendes Paket über so genannte Pestizide, also Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Das Paket besteht aus einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und einer Richtlinie über deren nachhaltigen Einsatz.

Mit der Pestizidverordnung werden die europäischen Regeln für die Herstellung und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erheblich verschärft. Insbesondere sollen erstmalig hochgefährliche Pestizide verboten werden, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigen. Nicht erlaubt sind außerdem hormonell wirksame Substanzen. Wirkstoffe, die die Entwicklung des Immun- oder Nervensystems schädigen, sollen nach strengen Sicherheitskriterien geprüft werden.

Mit der Richtlinie soll außerdem die Handhabung von Pflanzenschutzmitteln EU-weit harmonisiert werden. Ziel ist es, die Risiken beim Einsatz von Pestiziden zu verringern und alternative Methoden des Pflanzenschutzes zu fördern. Dazu müssen die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne erstellen, um die sachgerechte Anwendung von Pestiziden zu überwachen und nötigenfalls den Einsatz einzuschränken. Bestimmte Verwendungen von Pestiziden werden bereits im Vorhinein verboten.

So dürfen sie zukünftig zum Beispiel auf Sport- und Spielplätzen, in Parks und öffentlichen Grünanlagen nicht mehr verwendet und nur in Ausnahmen aus der Luft versprüht werden.

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zu dem Pestizid-Paket muss formell der Rat noch sein Einverständnis geben. Die beiden Institutionen hatten sich aber bereits im Vorfeld auf einen Kompromiss geeinigt, so dass die neuen Regelungen bereits im Frühjahr 2009 wirksam werden können.

(Gra)

  • Aufrufe: 5369
Real time web analytics, Heat map tracking
Ihre Sicherheit und Privatsphäre im Internet sind uns wichtig! Es werden mittels des Einsatzes von Cookies keinerlei persönliche Daten gespeichert oder mit Dritten getauscht. Dennoch verwendet diese Website Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Falls Sie weiter lesen und unsere Website verwenden, stimmen Sie dem Gebrauch von Cookies zu. Nähere Information finden Sie auf unserer Seite. Die Datenschutz-Policy können Sie hier einsehen. Cookie-Policy.