Im Rahmen des Förderbereichs 1.3, der Kooperationen mit (wechselnden) Drittstaaten vorsieht, sind die Drittstaaten für Kooperationsprojekte in den Jahren 2009-2011 festgelegt worden: Armenien, Weißrussland, Ägypten, Georgien, Jordanien, Moldawien, Tunesien und die palästinensischen Gebiete.
An den Projekten müssen Kulturakteure aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen europäischen Ländern teilnehmen und mindestens eine Organisation aus den oben genannten Drittländern einbeziehen. Die Projekte dürfen maximal 24 Monate dauern und ab dem 1. November 2009 starten. Ausführliche Informationen zu den Vergabekriterien, Fördersummen etc. befinden sich im Programmleitfaden. Die Antragsformulare werden in Kürze veröffentlicht.
Einreichfrist: 1. Mai 2009
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