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Sind Einsatzstellenbeiträge als Eigenmittel des Trägers zu bewerten?
- M.Seidler
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10 Jahre 11 Monate her #1678
von M.Seidler
___________________________________________
es gibt nichts Gutes, außer man tut es ;-)
___________________________________________
M.Seidler antwortete auf Sind Einsatzstellenbeiträge als Eigenmittel des Trägers zu bewerten?
Liebe Frau Zimmermann,
die SAB hat auch nur MitarbeiterInnen, die Menschen sind und wie in fast allen EU-mittelverwaltenden Landesbanken sind auch die der SAB in ihrem Dresdener Glashaus nicht wirklich ideal geschult.
Wir haben dies immer wieder in individuellen Gesprächen und Beratungen erfahren müssen, manchmal auch auf Meetings im Ausland zu später Stunde und bei weingelockerter Zunge in einer Pinte von den SAB-Mitarbeitern selbst gehört oder eben auch erlebt, wenn sich Mitarbeiter dieser EU-mittelverwaltenden Agenuren an uns wanten oder sich dannirgendwann bei uns fortbilden lassen...
Soviel mal zum Thema deutsche Verwaltungsstruktur im EU-Srukturfondsbereich (technische Hilfe) allgemein. Ganz klar geschrieben, hiermit will ich nichts gegen die Menschen hinter den BeraterInnen schreiben, die würden sich ja auch freuen, wenn sie regelmäßig geschult werden und damit ordentlich beraten können.
An dieser Stelle schliesse ich den Deckel mal schnell wieder, sonst wird Ihnen noch ganz anders. Aber, auch dass muss man zur Ehrenrettung sagen, die Systeme z.B. Italien, den Niederlanden, in Spanien, Rumanien sind dann noch desaströser. Wenn ich mit denen zutun habe, freue ich mich jedesmal, bald wieder deutsche Mittelverwalter sprechen zu können....
Zu Ihrem eigentlichen Thema:
Ich kann jetzt leider nicht so richtig identifizieren, was den nun "Einsatzstellenbeiträge" sind bzw. woraus sich diese generieren. Aber wenn die in den anderen zwei ESF-Landesprogrammen anerkannt sind, sollte Ihnen doch die gute Regionalberaterin in Zittau erklären können, warum dies hier plötzlich nicht gehen soll.
Bitte lassen Sie sich nicht abbügeln, sondern verlangen Sie eine klare Ansage, warum dies hier nicht gelten soll.
Gern helfen wir Ihnen auch kostenfrei weiter, wenn Sie uns den Vorgang weiter untersetzen, gern auch per Email.
Herzlich aus Wien, wi wir gerade wieder einige österreichische Teilnehmer zu EU-Projektmanager fortbilden
Michael Seidler
die SAB hat auch nur MitarbeiterInnen, die Menschen sind und wie in fast allen EU-mittelverwaltenden Landesbanken sind auch die der SAB in ihrem Dresdener Glashaus nicht wirklich ideal geschult.
Wir haben dies immer wieder in individuellen Gesprächen und Beratungen erfahren müssen, manchmal auch auf Meetings im Ausland zu später Stunde und bei weingelockerter Zunge in einer Pinte von den SAB-Mitarbeitern selbst gehört oder eben auch erlebt, wenn sich Mitarbeiter dieser EU-mittelverwaltenden Agenuren an uns wanten oder sich dannirgendwann bei uns fortbilden lassen...
Soviel mal zum Thema deutsche Verwaltungsstruktur im EU-Srukturfondsbereich (technische Hilfe) allgemein. Ganz klar geschrieben, hiermit will ich nichts gegen die Menschen hinter den BeraterInnen schreiben, die würden sich ja auch freuen, wenn sie regelmäßig geschult werden und damit ordentlich beraten können.
An dieser Stelle schliesse ich den Deckel mal schnell wieder, sonst wird Ihnen noch ganz anders. Aber, auch dass muss man zur Ehrenrettung sagen, die Systeme z.B. Italien, den Niederlanden, in Spanien, Rumanien sind dann noch desaströser. Wenn ich mit denen zutun habe, freue ich mich jedesmal, bald wieder deutsche Mittelverwalter sprechen zu können....
Zu Ihrem eigentlichen Thema:
Ich kann jetzt leider nicht so richtig identifizieren, was den nun "Einsatzstellenbeiträge" sind bzw. woraus sich diese generieren. Aber wenn die in den anderen zwei ESF-Landesprogrammen anerkannt sind, sollte Ihnen doch die gute Regionalberaterin in Zittau erklären können, warum dies hier plötzlich nicht gehen soll.
Bitte lassen Sie sich nicht abbügeln, sondern verlangen Sie eine klare Ansage, warum dies hier nicht gelten soll.
Gern helfen wir Ihnen auch kostenfrei weiter, wenn Sie uns den Vorgang weiter untersetzen, gern auch per Email.
Herzlich aus Wien, wi wir gerade wieder einige österreichische Teilnehmer zu EU-Projektmanager fortbilden
Michael Seidler
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- zimme
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14 Jahre 2 Wochen her #471
von zimme
Sind Einsatzstellenbeiträge als Eigenmittel des Trägers zu bewerten? wurde erstellt von zimme
SgH. Seidel,
wir wollen einen deutsch-polnischen Freiwilligendienst ins Leben rufen und dafür die Ziel III-Förderung in Anspruch nehmen. Hierzu erfolgte ein erstes Beratungsgespräch bei der Sächsischen Aufbaubank, die für Sachsen die EU-Mittel vergibt, verwendet und ggf. weiterleitet. Wir führen bisher zwei Projekte über EU-Mittel durch, das Freiwillige Ökologische Jahr und das Freiwillige Soziale Jahr - Chance. In beiden Projekten gelten die Einsatzstellenbeiträge als unsere Eigenmittel. So haben wir unsere gesamte Finanzierung aufgestellt und so wollen wir unsere Finanzierung auch bei dem deutsch-polnischen Freiwilligendienst aufbauen. In diesem Beratungsgespräch in Zittau teilten uns die BeraterInnen allerdings mit, dass die Einsatzstellenbeiträge KEINE Eigenmittel sind und somit kommen wir nicht auf die geforderten Eigenmittel in Höhe von 15%. Ich habe immer wieder versucht, unser Konstrukt zu erklären, aber leider blieben die BeraterInnen dabei. Hier in unserer Geschäftsstelle sind alle der Meinung, dass Einsatzstellenbeiträge schon Eigenmittel sind, aber bevor ich mich auf eine externe Diskussion einlasse und wir versuchen, andere Eigenmittel zu erhalten, möchte ich gern von Ihnen Sicherheit haben. Sind Einsatzstellenbeiträge nun Eigenmittel?
Sollten Sie noch mehr Informationen benötigen, könnten Sie mich auch direkt kontaktieren (0351-4916642 oder zimmermann@parisax-freiwilligendienste.de).
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße aus Dresden
Simone Zimmermann
Bereichsleiterin Controlling/Organisation
PARITÄTISCHE Freiwilligendienste Sachsen gGmbH
wir wollen einen deutsch-polnischen Freiwilligendienst ins Leben rufen und dafür die Ziel III-Förderung in Anspruch nehmen. Hierzu erfolgte ein erstes Beratungsgespräch bei der Sächsischen Aufbaubank, die für Sachsen die EU-Mittel vergibt, verwendet und ggf. weiterleitet. Wir führen bisher zwei Projekte über EU-Mittel durch, das Freiwillige Ökologische Jahr und das Freiwillige Soziale Jahr - Chance. In beiden Projekten gelten die Einsatzstellenbeiträge als unsere Eigenmittel. So haben wir unsere gesamte Finanzierung aufgestellt und so wollen wir unsere Finanzierung auch bei dem deutsch-polnischen Freiwilligendienst aufbauen. In diesem Beratungsgespräch in Zittau teilten uns die BeraterInnen allerdings mit, dass die Einsatzstellenbeiträge KEINE Eigenmittel sind und somit kommen wir nicht auf die geforderten Eigenmittel in Höhe von 15%. Ich habe immer wieder versucht, unser Konstrukt zu erklären, aber leider blieben die BeraterInnen dabei. Hier in unserer Geschäftsstelle sind alle der Meinung, dass Einsatzstellenbeiträge schon Eigenmittel sind, aber bevor ich mich auf eine externe Diskussion einlasse und wir versuchen, andere Eigenmittel zu erhalten, möchte ich gern von Ihnen Sicherheit haben. Sind Einsatzstellenbeiträge nun Eigenmittel?
Sollten Sie noch mehr Informationen benötigen, könnten Sie mich auch direkt kontaktieren (0351-4916642 oder zimmermann@parisax-freiwilligendienste.de).
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße aus Dresden
Simone Zimmermann
Bereichsleiterin Controlling/Organisation
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