Weiterlesen: neue EU-Förderphase mit geänderten Prioritäten
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Das Programm „Justiz“ soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums leisten, der auf Rechtsstaatlichkeit, gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht.
Das Programm „Justiz“ dient insbesondere Folgendem:
- Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der Rechtsstaatlichkeit, unter anderem durch Unterstützung der Anstrengungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der nationalen Justizsysteme und der Vollstreckung von Entscheidungen;
- Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Weiterbildung mit Blick auf die Herausbildung einer gemeinsamen Kultur des Rechts, der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit;
- Erleichterung des Zugangs zur Justiz für alle und des wirksamen Rechtsschutzes durch Förderung wirksamer Zivil- und Strafverfahren und durch Stärkung und Unterstützung der Rechte der Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren.
Weiterlesen: Programm „Justiz“ 2021-2027
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Das Programm „Rechte und Werte“ zielt – auch durch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen – auf den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte ab, um eine tragfähige Basis für eine offene, demokratische und inklusive Gesellschaft zu sichern.
Es dient drei spezifischen Zielen:
- Förderung von Gleichstellung und Rechten (Aktionsbereich „Gleichstellung und Rechte“)
- Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union (Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“)
- Bekämpfung von Gewalt (Aktionsbereich „Daphne“)
Weiterlesen: Programm „Rechte und Werte“
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