Skip to main content
Rom II-Verordnung tritt in Kraft

Die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) gilt seit dem 11.1.2009 in allen EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark.

Die Rom II-Verordnung ersetzt die in den einzelnen Mitgliedstaaten bisher unterschiedlichen Regelungen über das anwendbare außervertragliche Schuldrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Sie schafft damit einheitliche Vorschriften in Europa für Schuldverhältnisse aus unerlaubter Handlung und aus anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen (insb. ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag). Anwendung findet sie beispielsweise bei Wettbewerbsverstößen, Produkthaftungsfällen, Verletzungen des geistigen Eigentums, Umweltschäden oder Verkehrsunfällen. Für Wettbewerbsverstöße sieht die neue Verordnung z. B. den Grundsatz der Anwen­dung eines einzigen Rechts vor und beschränkt so die Gefahr des „Forum-hoppings“, d.h. die Möglichkeit, den Ort der Klage frei zu wählen. Sie ersetzt die bisherigen deutschen Kollisionsregelungen für außervertragliche Schuldverhältnisse, die im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt waren.

Die Rom II-Verordnung tritt neben einer Reihe von Regeln, die das internationale Privatrecht europaweit vereinheitlichen. So hatte die EU 2001 bereits mit der Brüssel I-VO die Vollstreckung und Gerichtsbarkeit geregelt. Die Verordnung (EG) 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) gilt ab dem 17.12.2009.

(Cl)

Real time web analytics, Heat map tracking
Ihre Sicherheit und Privatsphäre im Internet sind uns wichtig! Es werden mittels des Einsatzes von Cookies keinerlei persönliche Daten gespeichert oder mit Dritten getauscht. Dennoch verwendet diese Website Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Falls Sie weiter lesen und unsere Website verwenden, stimmen Sie dem Gebrauch von Cookies zu. Nähere Information finden Sie auf unserer Seite. Die Datenschutz-Policy können Sie hier einsehen. Cookie-Policy.