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gurke.jpgNormen für Obst und Gemüse wurden abgeschafft.

Brüssel. Sie war in der Wahrnehmung vieler das Sinnbild für die Überbürokratisierung der EU: Die Gurkenkrümmungsnorm. Nicht mehr als zehn Millimeter darf die Krümmung über eine Länge von zehn Zentimetern betragen, lautete sie. Seit Mittwoch ist sie Geschichte. Im Zuge der Entbürokratisierung hat der zuständige EU-Ausschuss die Gurkenkrümmungsnorm gemeinsam mit Vorschriften für 25 weitere Obst- und Gemüsesorten entsorgt – obwohl 16 Mitgliedsstaaten sie gerne behalten hätten – darunter große Produzentenländer wie Frankreich, Italien und Spanien. Die Mehrheit gegen den Vorschlag der EU-Kommission war in dem vor ihr geleiteten Expertenvorschlag aber nicht groß genug. Der Schwenk von Deutschland für die Abschaffung könnte den Ausschlag gegeben haben.

Dass Brüssel sinnlose Normen abschaffen will, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten aber nicht, hat den Hintergrund, dass diese Normen so sinnlos gar nicht sind. Sie helfen etwa dieselbe Menge Gurken in jede der ebenfalls genormte Kisten unterzubringen. Krumme Gurken lassen sich schlechter schlichten. Auch Österreich fürchtet einen erheblichen Mehraufwand für Transport und Handel. Vorschriften wie Größenregeln für handelsübliches Obst sind darüber hinaus meist nur die Umsetzung von internationalen Handelsnormen, die von den Vereinten Nationen oder der OECD ausgearbeitet wurden.

"Ein Neuanfang für die krumme Gurke und die knorrige Karotte", freute sich Agrarkommissarin Mariann Fischer-Boel dennoch. Obst und Gemüse wegzuwerfen, bloß weil es nicht schön ist, sei zu Zeiten der hohen Lebensmittelpreise nicht vertretbar, sagte ihr Sprecher. Außerdem könnten 100 Seiten des EU-Rechtsbestands weggeworfen werden, verkündete er. Dass es sich insgesamt um mehr als 80.000 Seiten handelt, wurde nicht erwähnt.

Ab Juli 2009 entfallen neben den EU-Vorschriften für Gurken und Karotten auch jene für Marillen, Artischocken, Melanzani, Avocados, Birnen, Bohnen, Kohlsprossen, Karfiol, Kraut, Kirschen, Zucchini, Zuchtpilze, Zwiebeln, Knoblauch, Nüsse in der Schale, Lauch, Melonen, Zwetschken, Stangensellerie, Spargel, Spinat und Chicoree.

Für zehn weitere Sorten behält die EU ihre Normen bei. Dazu gehören Äpfel, Erdbeeren, Zitrusfrüchte und Tomaten. In Österreich sind die Qualitätsklassen und Größenregeln für Obst und Gemüse in einem Bundesgesetz aus dem Jahr 1968 geregelt, das bestehen bleibt.

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