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EU-Parlament: Einheitliche Gehälter ab 2009Ab 2009 erhalten die EU-Parlamentarier aller Mitgliedsländer das gleiche Gehalt, nämlich monatlich 7412,69 Euro brutto. Bisher gab es je nach Land große Unterschiede.

Das Präsidium des EU-Parlaments hat sich auf die wichtigsten Punkte zur für eine Vereinheitlichung der Abgeordnetengehälter geeinigt. Ab 2009 sollen die 785 Parlamentarier aller Mitgliedsstaaten ein Bruttogehalt in der Höhe von monatlich 7412,69 Euro erhalten, erklärte der deutsche CSU-Europaparlamentarier Ingo Friedrich in Brüssel. Bisher variierte die Höhe je nach Mitgliedsland.

Ein österreichischer EU-Abgeordneter kommt auf 8023,60 Euro, ab Juli auf 8160 Euro. Italienische EU-Parlamentarier gehören mit brutto mehr als 11.000 Euro zu den Bestbezahlten, während etwa ihre Kollegen aus den osteuropäischen EU-Staaten weit unter den nun vorgesehenen einheitlichen Diäten liegen. Die Höhe des künftigen EU-Abgeordnetengehalts ist mit 38,5 Prozent des Grundgehalts eines EU-Richters festgesetzt.

Abgeordnete können demnach in einer Übergangsphase weiterhin mit den nationalen Abgeordneten gleich gestellt werden, wenn es sich um Parlamentarier handelt, die 2009 wiedergewählt werden, oder der jeweilige EU-Staat bis maximal 2019 eine solche Regelung beschließen. Danach müssen die einheitlichen EU-Gehälter angewendet werden.

Steuervorteile für Österreicher

Steuerlich dürften die österreichischen EU-Abgeordneten von der Neuregelung profitieren, da die niedrigere EU-Steuer angewendet wird. Die EU-Staaten können nationale Aufschläge beschließen. Auch haben Abgeordnete, ihre Ehegatten und Kinder künftig Anspruch auf eine günstige Krankenversicherung, die entsprechend der Regelung für EU-Beamte die Erstattung von zwei Drittel der Krankheitskosten vorsieht. Die Abgeordneten haben ab einem Alter von 63 Jahren außerdem automatisch Anspruch auf eine Pension von 3,5 Prozent ihres Gehalts für jedes Jahr der parlamentarischen Tätigkeit. Die Pension darf insgesamt 70 Prozent des Gehaltes nicht übersteigen.

Vom Parlamentspräsidium sei zudem ein Beschäftigungsverbot für Verwandte von EU-Abgeordneten beschlossen worden, sagte Friedrich. Obwohl britische Parlamentarier wegen der in ihrer Heimat weit verbreiteten Praxis "bitter gefaucht" hätten, dürften ab 2009 keine Eltern, Kinder und Ehegatten mehr von den EU-Mandataren beschäftigt werden. Im Abgeordnetenstatut enthalten ist auch die lange umstrittene punktgenaue Abrechnung der Reisekosten. Künftig müssen die tatsächlichen Kosten für Flugtickets erstattet werden anstatt der üblicherweise weit höheren Flugkostenpauschale.

Aus den Delegationen von SPÖ und ÖVP hieß es am Donnerstag, ob und welche Übergangsregelungen von Österreich und seinen EU-Abgeordneten in Anspruch genommen werden, sei noch nicht diskutiert worden. Nach Angaben von Friedrich soll die endgültige Umsetzung des Abgeordnetenstatuts in einer der nächsten Präsidiumssitzungen beschlossen werden.

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