Skip to main content

EZB & EBRD

Neue EU-Vorschriften für außer-vertragliche Schuldverhältnisse

Rom II-Verordnung tritt in Kraft

Die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) gilt seit dem 11.1.2009 in allen EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark.

Die Rom II-Verordnung ersetzt die in den einzelnen Mitgliedstaaten bisher unterschiedlichen Regelungen über das anwendbare außervertragliche Schuldrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Sie schafft damit einheitliche Vorschriften in Europa für Schuldverhältnisse aus unerlaubter Handlung und aus anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen (insb. ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag). Anwendung findet sie beispielsweise bei Wettbewerbsverstößen, Produkthaftungsfällen, Verletzungen des geistigen Eigentums, Umweltschäden oder Verkehrsunfällen. Für Wettbewerbsverstöße sieht die neue Verordnung z. B. den Grundsatz der Anwen­dung eines einzigen Rechts vor und beschränkt so die Gefahr des „Forum-hoppings“, d.h. die Möglichkeit, den Ort der Klage frei zu wählen. Sie ersetzt die bisherigen deutschen Kollisionsregelungen für außervertragliche Schuldverhältnisse, die im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt waren.

Die Rom II-Verordnung tritt neben einer Reihe von Regeln, die das internationale Privatrecht europaweit vereinheitlichen. So hatte die EU 2001 bereits mit der Brüssel I-VO die Vollstreckung und Gerichtsbarkeit geregelt. Die Verordnung (EG) 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) gilt ab dem 17.12.2009.

(Cl)

  • Aufrufe: 5627

Erfolgsstory Euro

Erfolgsstory EuroVor zehn Jahren feilschten die EU-Staats- und Regierungschefs um eine einheitliche Währung: Vom 2. auf den 3. Mai 1998 kam dann der Euro zur Welt, zumindest als Beschluss. Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung an den Finanzmärkten eingeführt – es dauerte dann noch drei Jahre, bis aus der Buchwährung eine harte Währung wurde. 12 Länder verzichteten auf Francs, D-Mark, Pfund, Drachmen, Lira, Schilling oder Gulden: Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland führten den Euro ein. Anfang 2007 folgte Slowenien, Anfang 2008 Zypern und Malta. Der Euro ist allerdings nicht die Währung aller EU-Mitgliedstaaten: Dänemark und Großbritannien, haben damals eine Ausnahmeklausel durchgesetzt, die sie von der Teilnahme befreit. Schweden lehnte 2003 den Beitritt zur Eurozone mit einer Volksabstimmung ab. Ein neues Referendum ist für frühstens 2013 geplant.

Die Einführung des Euro war einer der zentralen Schritte in der europäischen Integration und zählt zu den größten Erfolgen der EU: Mittlerweile nutzen 329 Millionen EU-Bürger die einheitliche Währung und profitieren von den damit verbundenen Vorteilen, die durch die Übernahme des Euro durch weitere EU-Länder noch verstärkt werden. Abgesehen davon, dass eine gemeinsame Währung das Reisen erleichtert, ist sie wirtschaftlich und politisch äußerst sinnvoll.

Weiterlesen: Erfolgsstory Euro

  • Aufrufe: 5477

Euro-Länder lehnen Senkung von Mehrwertsteuer ab

Juncker_Jean-Claude_05.jpgIm Kampf gegen die Wirtschaftskrise lehnen die 15 Länder mit der Euro-Währung Mehrwertsteuersenkungen ab. Das sagte der Vorsitzende der Euro-Finanzminister, der luxemburgische Premier und Ressortchef Jean-Claude Juncker, am Montagabend nach mehrstündigen Beratungen in Brüssel. Die Euro-Länder folgen damit nicht dem Beispiel Grossbritanniens, das zur Ankurbelung der Konjunktur die Mehrwertsteuer zeitlich begrenzt heruntersetzt.

Juncker sagte, es sei unsicher, ob sich eine solche Steuersenkung tatsächlich auf den Verbrauch auswirke. Auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat schwere Vorbehalte gegen befristete Mehrwertsteuersenkungen.

Das riesige Konjunkturprogramm der EU-Kommission von 200 Milliarden Euro wurde von der Ministerrunde allgemein positiv aufgenommen. "Wir sind mit der Grundrichtung der Kommission einverstanden", sagte Juncker. EU-Währungskommissar Joaquín Almunia hob die beiden Pakete Deutschlands, die laut Steinbrück zusammen einen Umfang von 31 Milliarden Euro haben, als begrüssenswert hervor. Laut Steinbrück soll nun erstmal abgewartet werden, wie die Massnahmen wirken. Almunia machte deutlich, dass es von europäischer Seite keinen Einspruch dagegen gibt.

Weiterlesen: Euro-Länder lehnen Senkung von Mehrwertsteuer ab

  • Aufrufe: 8647

Brüssel genehmigt deutsches Rettungspaket

boerse.jpgDie Europäische Kommission hat das Finanzmarktstabilisierungsgesetz der Bundesregierung genehmigt. Damit steht der konkreten Anwendung nichts mehr im Weg. Maßnahmen zur Stabilisierung von Banken und anderer Finanzinstitute können nun umgesetzt  werden. Die Bundesregierung begrüßte ausdrücklich die zügige Bearbeitung und Genehmigung der Kommission.
 
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: "Dank der umfassenden und fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Kommission ist gewährleistet, dass das deutsche Rettungspaket ein effizientes Instrument zur Stärkung des Vertrauens in den Markt ist und zugleich Missbräuchen vorbeugt. Ich hoffe, dass andere Mitgliedstaaten diesem Beispiel bald folgen werden."
 
Inzwischen hat die EU-Kommission vergleichbare Regelungen anderer EU-Ländern genehmigt wie für Frankreich, Portugal und Schweden.

Weiterlesen: Brüssel genehmigt deutsches Rettungspaket

  • Aufrufe: 6358
Real time web analytics, Heat map tracking
Ihre Sicherheit und Privatsphäre im Internet sind uns wichtig! Es werden mittels des Einsatzes von Cookies keinerlei persönliche Daten gespeichert oder mit Dritten getauscht. Dennoch verwendet diese Website Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Falls Sie weiter lesen und unsere Website verwenden, stimmen Sie dem Gebrauch von Cookies zu. Nähere Information finden Sie auf unserer Seite. Die Datenschutz-Policy können Sie hier einsehen. Cookie-Policy.